UV Verordnung
Seit dem 01.01.2012 ist die neue UV-Schutzverordnung für Solarien in Kraft getreten. Diese regelt den sicheren Umgang mit Solarien und Ihrer Haut. Unter anderem ist die Nutzung von Solarien unter 18 Jahren verboten. Wir haben auf diese Gesetzesänderung reagiert und werden daher im Zweifelsfall Ihr Alter mit Ihrem Ausweisdokument kontrollieren. Weiterhin sind daran neue Voraussetzungen für den Betrieb von Solarien im Profibereich geregelt. Technisch dürfen alle Geräte ab sofort eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter haben. Diese Bestrahlungsstärke bildet den Kompromiss aus optimalem Bräunungsergebnis und ein möglichst geringes Sonnenbrandrisiko. Der Gesetzgeber fordert bei jedem Erstkunden eine spezielle Beratung und Einführung in das Bräunungssystem, welche wir auch natürlich für Einsteiger sowie Fortgeschrittene anbieten.